Eintritt: Herzlich Willkommen!

Fragen

Vielleicht besuchen Sie seit einiger Zeit unsere Gemeinde. Vielleicht ist Ihnen der Glaube an Gott und das Dazugehören zu seiner Gemeinde in letzter Zeit wichtig geworden. Vielleicht sind Ihnen Glaubensfragen wichtiger geworden. Vielleicht möchten Sie Ihr Kind taufen lassen oder wollen Pate werden. Vielleicht wollen Sie die Konfession wechseln oder Ihren Glauben auffrischen oder neu beleben? Vielleicht wollen Sie einfach nur dazu gehören zur evangelischen Kirche.

Was auch immer Sie bewegt:
Unsere Türen stehen offen für Sie.
Wir nehmen uns gerne Zeit,
diesen Schritt mit Ihnen zu gehen.
Wir freuen uns auf Sie!

Unser Wunsch ist, dass Sie in unserer lebendigen Gemeinde Ihren Platz finden, dass Sie im Glauben wachsen und Ihre Gaben einbringen können.

Wie sieht ein Eintritt praktisch aus?
Es erfolgt ein Gespräch mit dem Pfarrer. Dazu wird die Taufbescheinigung benötigt. Dann wird ein Termin für den Eintritt nach einem Gottesdienst vereinbart. Vor zwei Zeugen wird der Eintritt vollzogen:
Ablauf
 Begrüßung
 Lesung
 Frage an Eintretenden
Vor diesen Zeugen frage ich dich: Bekennst du dich zu dieser befreienden und rettenden Botschaft von Jesus Christus und willst du in die Gemeinschaft der evangelisch-lutherischen Kirche aufgenommen werden, so antworte: Ja, durch Gottes Gnade.
 Glaubensbekenntnis
 Vaterunser
 Segen

Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin unter Tel: 08245 / 9670949 mit Pfr. Claus Förster. Dann können wir alles Weitere miteinander besprechen.

Fragen, die oft gestellt werden:

An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die evangelische Kirche eintreten will?
Vereinbaren Sie mit Pfarrer Förster einen Termin zum Kircheneintritt. Sie können sich aber auch an einen anderen Pfarrer Ihres Vertrauens wenden oder an die nächste Kircheneintrittsstelle (Adresse siehe unten).

Welche Unterlagen benötige ich?
Zum Wiedereintritt bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde, Ihre Austrittsbescheinigung und Ihren Personalausweis mit. Wenn Sie keine Taufurkunde haben, können Sie diese in der Gemeinde, in der Sie getauft wurden, beantragen.

Was ist, wenn ich noch nicht getauft bin?
Voraussetzung für die Aufnahme in die evangelische Kirche ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Pfarrer Förster. Die beste Vorbereitung auf die Taufe ist es, einen Glaubenskurs zu besuchen (siehe unter Rubrik Kurse). Die Taufe geschieht in einem Gottesdienst.

Und wenn ich bislang einer anderen christlichen Konfession angehört habe?
In die evangelische Kirche können Sie nur eintreten, wenn Sie zuvor den Austritt aus der anderen Konfession erklärt haben. Der Austritt erfolgt in der Regel beim Standesamt.

Wie verläuft ein Kircheneintritt?
In einem Gespräch mit Pfarrer Förster können Sie alles ansprechen, was Sie über Kirche und Gemeinde, über Glaubens- oder Lebensfragen wissen wollen oder was Sie bewegt. Sie können über die Gründe zum Austritt ebenso sprechen wie über die Motivation zum Eintritt. Das Eintrittsgespräch fällt unter die Schweigepflicht der Pfarrerin oder des Pfarrers. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt gültig. In oder nach einem Gottesdienst wird vor zwei Zeugen aus der Gemeinde der Eintritt vollzogen. Sie entscheiden selbst, ob Sie in einem oder nach einem Gottesdienst eintreten wollen.

Wird mein Eintritt veröffentlicht?
Nein, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Dann besteht die Möglichkeit, es im Gemeindebrief zu veröffentlichen oder Sie in einem Gottesdienst willkommen zu heißen. Ihr Eintritt wird nur an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet, damit Ihr Konfessionsmerkmal bei den staatlichen Stellen geändert werden kann.

Kann ich auch in eine andere Gemeinde eintreten als in die Kirchengemeinde meines Wohnsitzes?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie sich bereits in einer anderen Kirchengemeinde heimisch fühlen, können Sie gerne auch in diese eintreten. Sprechen Sie dies beim Eintrittsgespräch an.

Was kostet der Eintritt in die evangelische Kirche?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied werden Sie aber – sofern Sie auch Lohn-, Einkommens- oder Vermögenssteuer bezahlen – kirchensteuerpflichtig.

Kirchensteuer – wozu und wie viel?
Mit Ihren kirchlichen Abgaben, der Kirchensteuer und dem Kirchgeld, tragen Sie dazu bei, dass die evangelische Kirche vielfältige geistliche und diakonische Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen machen kann. Die Kirchensteuer beläuft sich in Bayern auf 8% der Lohn- oder Einkommenssteuer. Das ergänzende Kirchgeld wird einmal jährlich direkt von den (Gesamt-) Kirchengemeinden erhoben (per Brief) und unterstützt Projekte und Initiativen vor Ort.

Wo ist die nächste Kircheneintrittsstelle?
Wenn Sie nicht bei Ihrem Orstpfarrer eintreten wollen, dann können Sie das auch hier tun:
Kircheneintrittsstelle Augsburg
Evangelisches Forum Annahof
Pfarrerin Silke Kirchberger
Im Annahof 4
86150 Augsburg
Tel.: 0821 / 450 – 17 12 40
Mail: silke.kirchberger@annahof-evangelisch.de
Web: www.zurueckzurkirche.de/augsburg

Weitere Eintrittstellen gibt es in München und Nürnberg.